Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.Vertragsabschluss

 

 

 

Unter der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt. Sie sind gültig für alle Kaufverträge, Dienstleistungen und Lieferungen mit dem Geschäftspartner RADKONTAKT MOBIL geschlossenen Verträge. Andere Absprachen, bedarf der schriftlichen Form.

 

 

 

2.Zahlung und Preise

 

 

 

2.1. Der genannte Preis der Ware versteht sich als Endpreis, ohne Rabatt und Skonto oder andere Rabatte, inklusiv der jeweiligen aktuellen gültigen Mehrwertsteuersatzes. Bei zusätzlichen gebuchten Servicearbeiten, werden diese gesondert aufgeführt. Der Preis der Ware und evtl zugebuchter Serviceleistungen, sind bei der Übergabe des Gesamtkaufgegenstandes, in Bar oder EC Cash Zahlung sofort fällig. Andere Zahlungsarten, werden nicht akzeptiert. Veränderungen der Zahlungsarten müssen vor dem zustande kommen des Vertrages, vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Form.

 

2.1. Bei Nichtabnahme einer fertiggestellten Reparatur, mit einer Fristsetzung von drei Tagen, sind bei jedem weiteren Tag € 1,- für die Lagerung des Fahrrades fällig, wenn sich der Vertragsgegenstand in den Räumen der Firma RADKONTAKT MOBIL befindet. Innerhalb von 4 Wochen wird zweimal angemahnt, das Fahrrad abzuholen. Kann der Kunde nicht versichern, das ihm das unzumutbar ist z.B. bei Krankheit oder bei keiner weiteren Kontaktaufnahme durch den Kunden, geht das Fahrrad nach 6 Wochen in das Eigentum von RADKONTAKT MOBIL über.

 

 

 

3.Eigentumsvorbehalt

 

 

 

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung, Eigentum von RADKONTAKT MOBIL.

 

 

 

4.Gewärleistung

 

 

 

4.1. Für angebaute Ersatzteile über nimmt RADKONTAKT MOBIL eine Garantie von sechs Monaten auf Fehlerfreiheit und die technische Funktion. Auf unsachgemäße Bedienung, der eingebauten Ersatzteile oder Vandalismus oder kein rechtzeitiges Verlangen auf Nachbesserung der verbauten Ersatzteile, die evtl in ihrer Funktion deshalb eingeschränkt sind, wird keine Garantie der Komponenten übernommen. Ausschlaggebend für die Frist ist das Rechnungsdatum.

 

4.2. Bei einer nicht zufriedenstellenden Reparatur hat der Kunde das recht, bis zu zweimal auf Nachbesserung zu bestehen. Wenn RADKONTAKT MOBIL es nicht gelingt, den Fehler zu beheben, kann der Kunde Minderung oder von dem Kaufvertrag zurücktreten, dies endet mit einer Frist von 6 Monaten, nach zustande kommen des Kaufvertrages, auschlaggebend ist das Rechnungsdatum.

 

 

 

4.3. Kostenvoranschläge sind verbindlich in Schriftform, eine vorher

 

erfolgte Sichtprüfung ist die Grundlage. Werden bei der Reparatur weitere Schäden sichtbar, wird der Kunde über den Zustand informiert. Der Kunde wird schriftlich auf dem Kostenvoranschlag

 

Informiert, das bei der Reparatur weitere Schäden sichtbar werden können. Die Kosten des Kostenvoranschlages hat der Kunde zu tragen.

 

Andere Absprachen benötigen die Schriftform. Der Kostenvoranschlag ist bindend für 4 Wochen ab Datum des Kostenvoranschlages.

 

4.4. mündliche getroffene Aussagen über die Höhe der Reparatur sind nicht verbindlich. Tritt während der Reparatur auf, das der Aufwand 10% mehr als der angenommen Kosten sind, wird dies als zumutbar für den Kunden gewertet. Außer er hat bei der Auftragserteilung expliziert auf die Rechnungshöhe bestanden.

 

4.5. Dem Kunden, wird bei neuen Laufrädern und neu eingespeichten Laufrädern darauf hingewiesen, nach einer Laufleistung von 500 km bzw innerhalb von drei Monaten, die Speichen noch ein einmal nachziehen zu lassen. Weil die Speichen  sich setzen und wenn dies versäumt wird, zu einer Materialermüdung kommen kann. Das Nachziehen ist Service und ist kostenlos. Wenn der Kunde es versäumt in den o.g. Zeitraum, den Service zu beauftragen, verliert er die Gewährleistung und den kostenlosen Service.

 

 

 

5.Haftungsauschluss

 

 

 

RADKONTAKT MOBIL, haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Stande gekommen sind. Diese sind nachzuweisen. Für Reparaturarbeiten ist dies auf die kostenlose Behebung beschränkt, nach unverzüglicher Anzeigepflicht.

 

 

 

6. Gerichtstand und Sitz

 

 

 

Ist das Amtsgericht Hannover, gleichzeitig Sitz des Unternehmens.

 

Für die Vertragsparteien ist deutsches Recht vereinbart.

 

 

 

 

 

Hannover, 15. Januar 2020